Alles, was du wissen musst, um eine Touristenlizenz in Benidorm zu erhalten
Um eine Ferienwohnung in Benidorm legal zu betreiben, müssen eine Reihe von Anforderungen und Verfahren eingehalten werden, die von den lokalen und regionalen Behörden festgelegt wurden. Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte aufgeführt:
Bescheinigung der städtebaulichen Vereinbarkeit (CCU): Dieses Dokument, das vom Rathaus von Benidorm ausgestellt wird, bescheinigt, dass die touristische Nutzung der Wohnung mit der geltenden städtebaulichen Vorschrift vereinbar ist. Es ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um mit dem Prozess zur Erlangung der Tourismuslizenz fortfahren zu können.
Lizenz für die Zweitbelegung: Die Wohnung muss über eine gültige Lizenz für die Zweitbelegung verfügen, die ihre Bewohnbarkeit sowie die Einhaltung der festgelegten technischen und Sicherheitsbedingungen nachweist.
Energieausweis: Obwohl er nicht immer für die Erteilung der Tourismuslizenz erforderlich ist, ist er verpflichtend, um die Wohnung zu vermieten und in Plattformen für die Ferienvermietung zu bewerben.
Haftpflichtversicherung: Es ist verpflichtend, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mögliche Schäden abdeckt, die den Gästen während ihres Aufenthalts in der Wohnung entstehen könnten.
Vorschriften zur Evakuierung und Notfalltelefonnummern: An der Eingangstür der Wohnung muss eine Liste mit den Notfalltelefonnummern und den Evakuierungsvorschriften angebracht werden, gemäß dem Dekret 10/2021 vom 22. Januar des Consell.
Registrierung auf der Plattform SES.HOSPEDAJES: Ab dem 2. Dezember 2024 tritt das Königliche Gesetzesdekret 933/2021 in Kraft, das die Verpflichtung festlegt, Gäste zu registrieren und den Behörden detaillierte Informationen bereitzustellen. Ferienwohnungen müssen sich auf der Plattform SES.HOSPEDAJES eintragen, um diese Vorschrift einzuhalten.
Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft: Es ist erforderlich, eine Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft vorzulegen, die nachweist, dass es kein Verbot für die touristische Nutzung der Wohnungen im Gebäude gibt.
Technische Anforderungen und Ausstattung: Die Wohnung muss die in der geltenden Vorschrift festgelegten Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen, einschließlich:
Warmwasser für den Haushaltsgebrauch.
Mobiliar in einwandfreiem Zustand.
Erste-Hilfe-Set.
Internetanbindung, sofern es keine Bereiche ohne Netzabdeckung gibt.
Grundriss oder sichtbare Evakuierungsvorschriften.
Aufzug ab dem vierten Stockwerk.
Stellplatz: Gemäß der geltenden Vorschrift ist es verpflichtend, dass die Wohnung über einen privaten Parkplatz verfügt.
Mitteilung an die Eigentümergemeinschaft: Es ist ratsam, die Eigentümergemeinschaft über die touristische Tätigkeit der Wohnung zu informieren und sicherzustellen, dass die Satzungen der Gemeinschaft diese Nutzung nicht verbieten / Die Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft ist erforderlich.
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist entscheidend, um eine Ferienwohnung in Benidorm legal und sicher zu betreiben und so eine hochwertige Erfahrung sowohl für die Eigentümer als auch für die Gäste zu gewährleisten.



































































































































































































