Eine Immobilie in Spanien erben: ein rechtlicher Leitfaden für Ausländer im Jahr 2025

Eine Immobilie in Spanien erben: ein rechtlicher Leitfaden für Ausländer im Jahr 2025

Die Erbschaft von Immobilien in Spanien ist ein komplexes Thema, das das spanische Zivilrecht mit den Regeln des internationalen Privatrechts verbindet. Immer mehr ausländische Familien besitzen Immobilien an der Costa Blanca, und es stellt sich eine wichtige Frage: Welches Recht gilt, wenn ein ausländischer Eigentümer stirbt?

Europäischer Rechtsrahmen: Verordnung (EU) 650/2012

Seit August 2015 ist die Europäische Erbschaftsverordnung (650/2012) in Kraft, die ein einheitliches Kriterium festlegt:

  • Grundsätzlich ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

  • Die Verordnung erlaubt es dem Erblasser (Erblasser) jedoch, in seinem Testament ausdrücklich das Recht seiner Staatsangehörigkeit für die Regelung des Nachlasses zu wählen, auch wenn er in einem anderen Land wohnt.

infolgedessen:

  • Stirbt ein polnischer, deutscher oder belgischer Staatsbürger, während er sich in Spanien aufhält, unterliegt die Erbschaft spanischem Recht, es sei denn, er hat in seinem Testament angegeben, dass er das Recht seines Herkunftslandes anwenden möchte.

  • Spanien als EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich, die die Verordnung nicht anwenden) respektiert diese Wahl.

Erbschaften in Spanien für Ausländer: wichtige Aspekte

1. Was wird vererbt?

In Spanien wird das gesamte Vermögen des Verstorbenen geerbt: Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge usw. Wenn es Immobilien in verschiedenen Ländern gibt, kann es zu einer internationalen Erbfolge unter Anwendung mehrerer Gesetze kommen.

2. Testament in Spanien

Es wird empfohlen, dass Ausländer mit Immobilien an der Costa Blanca ein spanisches Testament ausstellen, in dem sie ausdrücklich angeben, ob sie die Anwendung ihres nationalen Rechts wünschen. Dies vermeidet Unsicherheiten und beschleunigt die Nachlassentscheidungsverfahren.

3. Vertrieb und Pflichtteile

  • Im spanischen Recht gibt es die Figur des erblichen Legitimierten, die einen Teil des Erbes den Kindern oder Nachkommen vorbehält.

  • Entscheidet sich der Erblasser jedoch für das Recht seines Landes, gelten die Erbschaftsregeln dieser Staatsangehörigkeit (einige Rechtsvorschriften, wie z. B. das englische, lassen eine größere Freiheit bei der Verfügung über das Vermögen zu).

4. Erbschaftssteuern in Spanien

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) gilt für alle in Spanien befindlichen Vermögenswerte, unabhängig von der Nationalität des Erben.

  • In der Valencianischen Gemeinschaft ermöglichen die Ermäßigungen erhebliche Ermäßigungen für Ehepartner und Kinder.

  • Nicht ansässige Erben müssen die Steuer jedoch weiterhin in Spanien einreichen.

5. Grundbuch

Damit der Erbe rechtlich als Eigentümer der Immobilie anerkannt werden kann, ist es zwingend erforderlich, den Erbschaftsentscheid im entsprechenden Grundbuchamt einzutragen.

Respektiert Spanien das ausländische Erbrecht?

ja. In Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung 650/2012:

  • Spanien respektiert die Anwendung des nationalen Rechts des Erblassers, wenn dies im Testament festgelegt wurde.

  • In Ermangelung einer Rechtswahl gilt spanisches Recht für den Nachlass in Spanien, wenn der Verstorbene hier seinen Wohnsitz hatte.

  • Das bedeutet, dass ein polnischer, deutscher oder französischer Staatsbürger entscheiden kann, dass seine Erbschaft in Spanien durch die Gesetzgebung seines Heimatlandes geregelt wird.

Empfehlungen für Ausländer mit Immobilien in Spanien

  1. Erteilen Sie ein Testament in Spanien, in dem ausdrücklich angegeben ist, welches Recht angewendet werden soll.

  2. Lassen Sie sich von einem auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten, um das in verschiedenen Ländern gehaltene Vermögen zu koordinieren.

  3. Die Erbschaft steuerlich zu planen, um die regionalen Ermäßigungen bei der Erbschaftssteuer zu nutzen.

  4. Bewahren Sie die Unterlagen in Ordnung auf (NIE, Urkunden, Sterbeurkunden und Testamente).

Die Erbschaft in Spanien für Ausländer ist klar geregelt, erfordert aber eine Planung. Dank der europäischen Verordnung ist es möglich zu entscheiden, welches Recht die Erbfolge regeln wird, was Flexibilität und Rechtssicherheit bietet. In jedem Fall unterliegen in Spanien befindliche Vermögenswerte der spanischen Erbschaftssteuer, und um rechtlich zu erben, ist es notwendig, die Immobilie im Grundbuch zu registrieren.

Bei Estrellas Properties begleiten wir unsere Mandanten bei jedem Schritt, vom Kauf bis zur Erbschaftsplanung, und arbeiten mit Anwälten zusammen, die auf internationales Erbrecht spezialisiert sind.

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