Eine Immobilie in Spanien vererben: Rechtliche Anleitung für Ausländer
Das Erben von Immobilienvermögen in Spanien ist ein komplexes Thema, das spanisches Zivilrecht mit den Vorschriften des internationalen Privatrechts verbindet. Immer mehr ausländische Familien besitzen Immobilien an der Costa Blanca, und es stellt sich eine zentrale Frage: Welches Recht gilt, wenn ein ausländischer Eigentümer verstirbt?
Europäischer Rechtsrahmen: die Verordnung (EU) 650/2012
Seit August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (650/2012) und legt einen einheitlichen Maßstab fest:
Standardmäßig ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Allerdings ermöglicht die Verordnung dem Erblasser (Testator), in seinem Testament ausdrücklich die Rechtsordnung seines Heimatstaates als maßgebliches Recht für die Nachfolge zu wählen, auch wenn er in einem anderen Land lebt.
Daraus folgt:
Wenn ein polnischer, deutscher oder belgischer Staatsbürger in Spanien verstirbt und dort seinen Wohnsitz hat, richtet sich die Erbfolge nach dem spanischen Recht – sofern er in seinem Testament nicht angegeben hat, dass er die Rechtsordnung seines Herkunftslandes anwenden möchte.
Spanien respektiert diese Wahl als EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich, die die Verordnung nicht anwenden).
Erbschaften in Spanien für Ausländer: wichtige Punkte
1. Was wird vererbt?
In Spanien werden sämtliche Vermögenswerte des Erblassers vererbt: Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge usw. Wenn sich die Immobilien in verschiedenen Ländern befinden, kann es zu einer internationalen Erbfolge mit der Anwendung mehrerer Rechtsordnungen kommen.
2. Testament in Spanien
Es empfiehlt sich, dass Ausländer, die Immobilien an der Costa Blanca besitzen, ein spanisches Testament errichten und dabei ausdrücklich angeben, ob sie möchten, dass ihr nationales Recht Anwendung findet. So lässt sich Unsicherheit vermeiden und die Abwicklung der Erbvergabe wird beschleunigt.
3. Aufteilung und Pflichtteilsrechte
Im spanischen Recht gibt es die Pflichtteilsrechte (legítima hereditaria), die einen Teil des Nachlasses den Kindern bzw. Abkömmlingen vorbehalten.
Wenn der Erblasser jedoch das Recht seines Heimatstaates wählt, gelten die Erbrechtsregeln dieser Rechtsordnung (einige Rechtsordnungen, wie das englische Recht, erlauben eine größere Freiheit bei der Verfügung über das Vermögen).
4. Erbschaftssteuer in Spanien
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto de Sucesiones y Donaciones, ISD) gilt für alle Vermögenswerte, die sich in Spanien befinden – unabhängig von der Nationalität des Erben.
In der Comunidad Valenciana ermöglichen Vergünstigungen (Bonifikationen) erhebliche Erleichterungen für Ehegatten und Kinder.
Allerdings müssen auch nicht ansässige Erben die Steuer in Spanien erklären.
5. Grundbuch
Damit der Erbe rechtlich als Eigentümer der Immobilie anerkannt wird, ist es zwingend erforderlich, die Erbzuweisung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) des entsprechenden Eintrags einzutragen.
Respektiert Spanien das ausländische Recht bei Erbfällen?
Ja. Gemäß der Verordnung (EU) 650/2012 gilt:
Spanien respektiert die Anwendung des Heimatrechts des Erblassers, wenn dies im Testament so festgelegt wurde.
Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, wird das spanische Recht auf das in Spanien belegene Vermögen angewendet, sofern der Erblasser hier seinen Wohnsitz hatte.
Das bedeutet, dass ein polnischer, deutscher oder französischer Staatsbürger entscheiden kann, dass seine Erbschaft in Spanien nach der Rechtsordnung seines Herkunftslandes geregelt wird.
Empfehlungen für Ausländer mit Immobilien in Spanien
Ein Testament in Spanien errichten und ausdrücklich angeben, welches Recht gelten soll.
Sich mit einem auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten, um die Vermögenswerte zu koordinieren, die sich in verschiedenen Ländern befinden.
Die Erbschaft steuerlich planen, um die regionalen Ermäßigungen bei der Erbschaftsteuer zu nutzen.
Die Unterlagen vollständig und ordentlich aufbewahren (NIE, Escrituras/Urkunden, Sterbeurkunden und letztwillige Verfügungen).
Die Erbschaft in Spanien für Ausländer ist klar geregelt, erfordert jedoch eine Planung. Dank der Europäischen Verordnung ist es möglich zu entscheiden, welches Recht für die Nachfolge gelten soll – das schafft Flexibilität und Rechtssicherheit. In jedem Fall unterliegen die in Spanien belegenen Vermögenswerte der spanischen Erbschaftsteuer, und um legal erben zu können, muss die Immobilie im Grundbuch eingetragen werden.
Bei Estrellas Properties begleiten wir unsere Kunden in jedem Schritt – vom Kauf bis zur Planung der Erbschaft – und arbeiten mit auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwälten.
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